Im letzten Monat konnten wir die Forderungen von zwei Kollegen erfolgreich gegenüber der Uni Jena durchsetzen.
Im ersten Fall haben wir mit einer studentischen Hilfskraft in der Thüringer Universitäts- und Landesbibliothek (Thulb) die Nachzahlung der Differenz zum Tariflohn (inklusive Weihnachtsgeld) und Entfristung seines Vertrags gefordert. Unserer Ansicht nach verrichten die Hilfskräfte in der Thulb keine wissenschaftliche Arbeit, insofern können sie erstens nicht als studentische/wissenschaftliche Hilfskräfte aus dem Tarifvertrag ausgeschlossen werden und greifen bei ihnen zweitens die Befristungsmöglichkeiten desWissenschaftszeitvertragsgesetztes (WissZVG) nicht. So konnten wir uns mit der Uni in der Güteverhandlung vom 19. Mai vorm Arbeitsgericht Gera auf eine Lohnnachzahlung von knapp 300€ (ergibt sich aus der Differenz zum Tariflohn) und eine Entfristung des laufenden Vertrags einigen.
Im zweiten Fall haben wir einen Minijobber bei der Nachforderung der Differenz zum Tariflohn unterstützt. Er hatte auf der Versuchsfläche des Jena Experiments der Biologisch-Pharmazeutischen Fakultät Unkraut gejätet und war als Minijobber unrechtmäßig aus dem Tarifvertrag ausgeschlossen worden. Auch hier einigte sich die Uni mit uns in der Güteverhandlung vom 7. Juni und zahlte die Differenz zum Tariflohn nach.
In beiden Fällen hat die Uni es vorgezogen, sich zu einigen und – ohne Anerkennung einer Rechtspflicht – die Forderungen zu erfüllen. Käme es nämlich zu einem Prozess, würde es offensichtlich, dass die Uni in ihrer Anstellungspraxis auf dem Rücken der studentischen Arbeiter_innen geltende Arbeitsstandards unterwandert und ordentliche Arbeitsverhältnisse durch prekäre Minijobs ersetzt.