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FAU setzt nachträgliche Zahlung der Überstunden für Tutor durch

Seit dem Sommersemester 2017 bemühen wir uns als Bildungssektion der FAU Jena um die Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Tutor_innen. Unsere zwei zentralen Forderungen sind hierbei die Zahlung aller gearbeiteten Stunden (statt nur der reinen Tutoriumszeit) und Verträge mit einer Laufzeit von mindestens einem Jahr (statt von nur 3 Monaten). Continue reading FAU setzt nachträgliche Zahlung der Überstunden für Tutor durch

Nach offenem Brief der Tutor_innen: Kanzler und Präsident versprechen Verbesserungen, Tutor fordert Geld nach

Am 16. August kam es zu einem knapp einstündigen Treffen zwischen dem Präsidenten und Kanzler der Uni Jena und vier Studentischen Hilfskräften, Mitgliedern der FAU, wovon drei den offenen Brief der Tutor_innen vom 26. Mai initiiert und unterzeichnet hatten. In dem Gespräch positionierten sich die beiden Uni-Vertreter gegenüber den beiden Forderungen, die wir mit dem offenen Brief gestellt hatten und die daraufhin vom Fachschaftsrat der Soziologie und der GEW unterstützt wurden: (1) 20-Monatsstunden-Verträge und (2) eine Vertragslaufzeit von mindestens einem Jahr für alle Tutor_innen.

Was die Stundenzahl betrifft, erklärten der Kanzler und Präsident, dass sie ebenfalls der Meinung seien, dass alle gearbeiteten Stunden bezahlt werden müssten und versprachen, bald mit einem Rundschreiben alle Fakultäten anzuhalten, künftig alle Stunden zu vergüten. Sie meinten, die studentischen Beschäftigten müssten eine angemessene Stundenzahl vor Ort, in den Instituten, „selber durchboxen“, u.a. indem sie die korrekte Stundenzahl in die Stundenzettel eintragen und das Gespräch mit den verantwortlichen Dozentinnen und Professoren suchen. Dabei könnten sie sich gerne auf das Rundschreiben beziehen. Sollte es keine Einigung geben, müssten sie die jeweils höhergelegene Ebene miteinbeziehen, bis letzten Endes der Kanzler und Präsident für eine Klärung bereit stünden. Auch bei finanziellen Engpässen stünde der Senat bereit, den Fakultäten auszuhelfen.

So wird die Verantwortung, die Arbeitsverhältnisse zu verbessern, wieder einmal auf den studentischen Arbeiter_innen abgeladen, die doch in den Instituten gleich mehrfach abhängig sind. Insofern halten wir an der Forderung nach mindestens 20-Monatsstunden-Verträgen für alle Tutor_innen fest, damit es eben nicht dazu kommt, dass Dozentinnen oder Professoren in solch ungleichen Verhandlungen ihre Machtpositionen gegenüber den Studierenden ausnutzen. Nichtsdestotrotz würde sich die bisherige Ausgangssituation für derartige Auseinandersetzungen durch den Rundbrief um Einiges verbessern.

Was die Vertragslaufzeit betrifft, haben der Kanzler und Präsident klar gemacht, dass sie unsere Forderung ablehnen, wie auch fast alle Fakultäten sie wohl ablehnen. Das gehe aus einer Umfrage hervor, die in Reaktion auf unseren offenen Brief universitätsweit durchgeführt wurde. Dabei argumentieren sie mit (wissenschafts)betrieblichen und Arbeitgeberinteressen. Wir dagegen setzen uns weiter für unsere Interessen als studentische Arbeiter_innen ein und fordern eine Vertragslaufzeit von mindestens einem Jahr, worin wir ja vom Fachschaftsrat der Soziologie und der GEW unterstützt werden.

Die Ansage, die Bezahlung aller Stunden an den Instituten „durchzuboxen“ haben wir uns gleich zu Herzen genommen. Ein Tag nach dem Gespräch hat ein Tutor und Mitunterzeichner des offenen Briefs die Überstunden aus dem im Sommersemester gehaltenen Tutorium eingefordert.

Was bedeutet das konkret für uns als studentische Arbeiter_innen?

  1. Wir sollten noch vor Vertragsunterzeichnung nachfragen, wie viele Stunden wir bezahlt bekommen und Gespräche suchen, sollte sich abzeichnen, dass der Aufwand viel höher wird.
  2. Wenn wir dennoch mehr arbeiten als vertraglich vereinbart, müssen darauf achten, die Stundenzettel ordentlich auszufüllen, damit wir im Nachhinein die Überstunden einfordern können.
  3. Kommt in Kontakt mit der FAU und werdet Mitglied: Wir unterstützen euch in den Verhandlungen an euren Instituten und auch dabei, eure Überstunden einzufordern.

Jena, 18. August 2017

Güteverhandlungen vorm Arbeitsgericht Gera für drei Kolleg_innen gegen die Uni Jena

Am 11. August vertrat die Bildungssektion der FAU Erfurt/Jena drei Kolleg_innen in Güteverhandlungen vorm Arbeitsgericht Gera gegen die Uni Jena. Sie alle drei sind als studentische Hilfskräfte angestellt – im Methodenlabor der Uni Jena bzw. in der Thulb. Sie sind aufgrund der angeblichen Wissenschaftlichkeit der Tätigkeit entsprechend einer Klausel des Tarifvertrags aus dem Tarifvertrag ausgeschlossen und haben entsprechend dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz auf wenige Monate befristete Verträge. Sie fordern gemeinsam mit der FAU die Eingruppierung in den Tariflohn, eine Entfristung ihrer Verträge und die Nachzahlung des Geldes, das ihnen durch die schlechteren Verträge bisher vorenthalten wurde.

In der Gütverhandlung konnten wir keine Einigung mit der Uni erzielen. Entsprechend wurde für den 21. Februar 2018 ein Kammertermin festgelegt. Dort erwarten wir, dass wir für die Kolleg_innen aus dem Methodenlabor eine dauerhafte Verbesserung ihrer Lage durchsetzen können. Für die Kollegin aus der Thulb hoffen wir bis dahin einen Vergleich mit der Uni, d.h. eine ordentliche Lohnnachzahlung, zu erzielen. Zumindest haben sowohl die Kollegin wie die Vertreterin der Uni das in der Güteverhandlung angekündigt.

Schulsozialarbeiter in Erfurt geht gegen seine Kündigung vor

Der Erfurter Herrenberg ist thüringenweit für seine neonazistische Szene bekannt. Das spiegelt sich auch an den Zuständen an der dortigen „Gemeinschaftsschule am großen Herrenberg“ wieder. Zwei Jugendliche aus der Neonazi-Szene bedrohten monatelang andere, vor allem migrantische, Mitschüler und Mitschülerinnen und sogar Personal an der Schule und griffen sie an. Ein Schulsozialarbeiter intervenierte und versuchte, dafür zu sorgen, dass die betroffenen Kinder vor der Gewalt der jungen Neonazis geschützt werden. Daraufhin wurde er von seinem Trägerverein Perspektiv e.V. an eine andere Schule versetzt.

Zwischenzeitlich wurde er – auch aufgrund der enormen Belastung und erlittener Angriffe durch jugendliche Nazis an seinem Arbeitsplatz – krankgeschrieben. Nachdem er am 29. Mai einen Brief an die Schulleitung schickte, um seinen Forderungen nach einem besseren Umgang mit der Situation Nachdruck zu verleihen, wurde er am 30. Mai 2017 „aus personenbedingten Gründen“, d.h. aufgrund „langanhaltender Krankheit“ gekündigt. Daraufhin wandte er sich an die Basisgewerkschaft FAU, um gegen die Kündigung vorzugehen.

Als FAU haben wir eine Kündigungsschutzklage vorm Arbeitsgericht Erfurt gestellt. Die Güteverhandlung wird dort am 23. August 2017 stattfinden. Außerdem haben wir uns in einem Brief an die Sozialarbeiter und Sozialarbeiterinnen von Perspektiv e.V gewandt und zur Solidarität mit dem gekündigten Kollegen aufgerufen.

Perspektiv e.V. hat auf die Forderung nach Wiedereinstellung klar arbeiter_innenfeindlich reagiert. Der Verein hat einen Anwalt eingeschaltet, der am 7. Juli 2017 eine weitere, fristlose und ordentliche Kündigung ausgesprochen hat. Auch gegen diese weiteren zwei Kündigungen haben wir eine Kündigungsschutzklage eingereicht. Auf die Nachfrage nach den Gründen für die fristlose Kündigung hat der Anwalt bisher nicht reagiert. Stattdessen wurde der Kollege unter fadenscheiniger Begründung angezeigt. Hier geht es offensichtlich darum, im Nachhinein einen Grund zur fristlosen Kündigung zu konstruieren.

Als Gewerkschaft sind wir schockiert darüber, wie erstens der Verein einen engagierten und couragierten Mitarbeiter gerade während seiner Krankschreibung kündigt, wie zweitens die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kaum zur Unterstützung ihres Kollegen bereit sind und wie drittens sowohl der Verein wie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die neonazistische Gewalt an der Gemeinschaftsschule am Herrenberg verharmlosen und ihren Kollegen noch davon abhalten, sich für den Schutz der betroffenen Kinder einzusetzen. Gerade in Thüringen, wo schon einmal – vor zwanzig Jahren – junge Neonazis unter den Augen der Sozialarbeiter zu organisierten Neonazi-Kader_innen und Mörder_innen geworden sind, müssen die Schulen, die Trägervereine, die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, müssen wir als Gewerkschaft sensibel und wachsam bleiben!

Bildungssektion der FAU Erfurt/Jena

Jena, 8. August 2017

Sommerfest 2017 der FAU Erfurt/Jena

Auch dieses Jahr gibt es unser mittlerweile traditionelles Sommerfest. Es wird am Samstag, 12. August, ab 14 Uhr im Wohni bzw. bei gutem Wetter etwas weiter oben auf dem Fichteplatz (am Magdelstieg) stattfinden.

Für einen Grundstock an Getränken, vegetarischem und veganem Grillzeug sowie Salaten ist gesorgt – es kann dennoch immer gerne selbst etwas mitgebracht werden (gerade von denen, die Fleisch grillen möchten).

Universität Jena zahlt ehemaliger SHK erneut Lohn nach TV-L

erstveröffentlicht auf der Seite der FAU Erfurt/Jena

In der heutigen Güteverhandlung vor dem Arbeitsgericht Gera ist die Friedrich-Schiller-Universität unserer Forderung nachgekommen, einer ehemaligen „studentischen Hilfskraft“ (SHK) Lohn nach TV-L Entgeltgruppe 2 zu zahlen. Die FAU Erfurt/Jena unterstützte die Klageerhebung am 1. Juli 2017 und begleitete die betroffene Person in der Güteverhandlung.

Hintergrund ist die Beschäftigung in der Thüringer Landes- und Universitätsbibliothek (ThULB) als „studentische Hilfskraft“ auf Mindestlohnniveau, womit die Universität auch diesem Lohnabhängigen das Recht auf den Tarifvertrag der Länder (TV-L) verweigerte. Der Universität Jena ist dies möglich, da sie die Tätigkeit – in diesem Fall die Besucher*innen der Sonderlesesäle in der ThULB zu beaufsichtigen – als wissenschaftlich charakterisiert. Auch in diesem Fall hat diese Konstruktion vor Gericht keinen Bestand, sodass die Einordnung als studentische Hilfskraft hinfällig wird. In der heutigen Verhandlung hat die Universität Jena damit abermals indirekt die Aufnahme von als „Studentischen Hilfskräften“ Angestellten in den Tarifvertrag vollzogen, da sie die geforderte Differenz zum Tariflohn (1,91 € pro Stunde) anstandslos bezahlen möchte und die tariflich festgelegte Ausschlussfrist von 6 Monaten bereitwillig akzeptierte.

Kämpfen lohnt sich! Erfolg im Streit um die Überstunden im Methodenlabor der Uni Jena

von drei ehemaligen Studentischen Hilfskräften aus dem Methodenlabor

 

Die gute Nachricht zuerst: Die Universität Jena hat uns endlich den uns zustehenden Lohn gezahlt!
 
Wir drei ehemaligen Stundentischen Hilfskräfte aus dem Methodenlabor, die sieben Monate im Jahr 2016 weit unter Mindestlohn im Methodenlabor des Soziologieinstituts gearbeitet haben, haben nun die Nachzahlung des korrekten Lohns erhalten. Insgesamt sind das zwischen 500 – 700 Euro pro Person. Wir sind froh, dass sich die Universität auf eine Einigung eingelassen hat oder einlassen musste. Denn für unser Geld und unsere Arbeitnehmer_innenrechte mussten wir fast neun Monate kämpfen. 
 
Auf unser Forderungsschreiben im Oktober 2017 hat man nicht reagiert, sodass wir im Dezember eine Klage gegen die Uni eingereicht haben. Beim Gerichtstermin signalisierte die Rechtsabteilung der Uni uns Gesprächsbereitschaft und den Willen zu einer außergerichtlichen Einigung. Diese Einigung zog sich dann viele Monate hin – wir mussten immer wieder Druck ausüben, denn Zugeständnisse der Uni wurden teilweise ohne fundierte Begründung wieder zurückgezogen. Insgesamt wurden wir den Eindruck nicht los, dass die Uni hoffte, uns  müde zu machen und irgendwann loszuwerden. Dabei war ihnen wohl nicht bewusst, dass wir von Anfang an bereit waren, unsere Rechte notfalls auch gerichtlich durchzufechten. Der äußerliche Schaden wäre so aber für die Uni Jena anscheinend doch zu groß geworden. So haben sie sich nach zermürbenden Monaten (für uns, aber auch für sie) endlich darauf eingelassen, unseren Forderungen nachzukommen. Grund dafür dürfte auch sein, dass wir als Bildungssektion der Freien Arbeiterinnen- und Arbeiter-Union (FAU) mehrere Klagen gegen die Uni am Laufen hat. Uns nicht ernstzunehmen, scheint für Uni inzwischen keine Umgangstrategie mehr zu sein. 
 
Wir nehmen aus dieser Erfahrung mit, dass 
1) offener Rechtsbruch wie beispielsweise das Unterlaufen des Mindestlohns selbst an Insititutionen, die sich der eigenen Meinung nach für Bildung und Nachhaltigkeit einsetzten, herrschen kann.
2) man sich kollektiv wehren muss, d.h.mehr Forderungen, mehr Kämpfe, mehr Klagen, mehr Unterstützer_innen, mehr Druck für die Uni.
3) gemeinsam Präzedenzfälle geschaffen werden können: Wir hoffen, dass nun auch andere Kolleg_innen aus dem Methodenlabor ihren Lohn nachgezahlt bekommen.
4) wir weitermachen! Als Bildungssektion der FAU für unsere Interessen und Bedürfnisse als Arbeiter_innen, als Graswurzelbewegung für eine solidarische Gesellschaft.
 
Kommt vorbei, falls ihr ähnliche Probleme habt. Zusammen können wir was verändernals Bildungssektion haben wir immer mehr Erfolge in unseren Arbeitskämpfen!

Uni Jena weigert sich, Lohnforderung in der Thulb zu erfüllen – Klage vorm Arbeitsgericht wird vorbereitet

Am 27. Juni fand ein Treffen der Bildungssektion der FAU Erfurt/Jena und einer „Studentischen Hilfskraft“ (SHK) mit der stellvertretenden Leiterin der Rechtsabteilung der Uni Jena sowie der Leiterin des Sekretariats und der Verwaltung der Thüringer Universitäts- und Landesbibliothek (Thulb) statt. Anlass des Treffen waren die gestellten Forderungen der Hilfskraft:

1. Nachzahlung der Differenz zum Tariflohn für die letzten sechs Monate

2. Entfristung des laufenden Vertrags

3. Eingruppierung in den Tarifvertrag der Länder (TV-L)

Hintergrund der Forderung ist, dass die Aufsichtstätigkeiten in der Universitätsbibliothek keine wissenschaftlichen Tätigkeiten und damit widerrechtlich vom Tarifvertrag ausgeschlossen und befristet sind.

In den ersten beiden Punkte wurde von der Universität Einigungsbereitschaft gezeigt, sofern auf die dritte Forderung verzichtet wird. Dies haben wir abgelehnt, da die dritte Forderung die Kernforderung ist. In vielen Bereichen der Universität wird mittels der Klassifizierung der Tätigkeit als wissenschaftlich und damit der Beschäftigung als Studentische Hilfskraft mit Mindestlohn der TV-L unterlaufen.

Trotz Andeutung seitens der Uni, dass der bald endende befristete Vertrag wohl nicht verlängert werde, sofern eine Klage im Raum stehe, halten wir gemeinsam mit der Betroffenen an der Forderung der Eingruppierung in den Tarifvertrag fest und werden diese gerichtlich durchsetzen. Die Klage wird in den nächsten Tagen bei Gericht eingereicht.

Als FAU-Bildungssektion streiten wir auch mit zwei weiteren Kollegen aus der Thulb um ihre Ansprüche. In einem Fall konnten wir bereits die Lohnnachzahlung (ergibt sich aus der Differenz zum Tariflohn inkl. Jahressonderzahlung) und Entfristung des Vertrages durchsetzen. Die Anschlussforderung nach Eingruppierung in den TV-L wurde bereits gestellt. Eine andere ehemalige Thulb-Hilfskraft hat noch eine Forderung nach Lohnnachzahlung (auch hier die Differenz zum Tariflohn) offen. Am 12. Juli wird es vorm Arbeitsgericht in Gera zur Güteverhandlung kommen.

Nach dem offenen Brief der Tutor_innen: erste Verbesserungen in Gang gesetzt, Gespräch mit Präsident und Kanzler vereinbart

An der Universität gibt es zahlreiche unterstützende Lehrveranstaltungen, die von älteren Studierenden für jüngere Mitstudent_innen gegeben werden, die sogenannten Tutorien. Auch unter den Tutor_innen herrscht Unzufriedenheit mit den Arbeitsbedingungen, vor allem in Bezug auf die vertraglich vereinbarten Stunden (die oft in keinem Verhältnis zum tatsächlichen Arbeitsaufwand stehen) und die Vertragslaufzeit (von in der Regel nur drei Monaten).

Am 26. Mai 2017 haben acht Tutor_innen der Uni Jena unterstützt von der Bildungs-AG der FAU Erfurt/Jena dem Präsidenten der Uni Jena einen offenen Brief zukommen lassen. Darin fordern sie (1) dass die gesamte Vorbereitungszeit für die Tutorien bezahlt wird, also mindestens 20-Monatsstunden-Verträge, und (2) eine Vertragslaufzeit von einem Jahr.

Der offene Brief hat bereits nach zwei Wochen zu Veränderungen geführt. Zum einen hat der Präsident den Tutor_innen ein Gespräch angeboten. Dieses wird am 16. August 2017 stattfinden. Zum anderen wurde u.a. aus persönlichen Ansprachen der Unterzeichner_innen deutlich, dass der offene Brief und die enthaltenen Forderungen an verschiedenen Instituten und Fakultäten zu einem brennenden Thema geworden sind und scheint sich eine Überprüfung der Tutorenverträge von Seiten der Uni anzubahnen.

Damit haben die Tutor_innen gemeinsam mit der Bildungs-AG der FAU Erfurt/Jena bereits für eine erste Verbesserung der Lage gesorgt. Wir werden in den kommenden Wochen und Monaten weiter Druck machen, um die Arbeitsbedingungen der Tutor_innen und sonstigen universitären Arbeiter_innen dauerhaft zu verändern. Wir wollen hiermit noch einmal alle Tutor_innen dazu einladen, mit uns in Kontakt zu treten und gemeinsam für Verbesserungen zu kämpfen.