Mit einer Gruppe von sechs Personen aus der offenen Bildungs-AG der FAU Erfurt/Jena bzw. Unterstützer_innen sind wir am 1. Februar nach Gera zum Arbeitsgericht gefahren, um unsere Kollegin aus dem Methodenlabor bei ihrer Güteverhandlung zu unterstützen. Sie hatte im ersten Halbjahr 2016 unbezahlt dutzende Überstunden im Methodenlabor des Instituts für Soziologie der Uni Jena arbeiten müssen; Ende Oktober stellten wir entsprechend eine Lohnnachforderung an die Uni Jena. Ziel einer Güteverhandlung ist es, die beiden Parteien zu einer Einigung zu bringen. Dabei schaut sich der Richter den Fall grob an, fasst den Sachverhalt zusammen und stellt eventuell Nachfragen.
In unserem Fall ist es an diesem Mittwoch zu keiner Einigung gekommen. Laut der Rechtsabteilung der Universität Jena ist die Klage nicht ganz klar formuliert worden. Da bei der Studentischen Hilfrskraft (SHK) aus dem Methodenlabor zwei Arbeitsvertäge zur gleichen Zeit an der Universität Jena bestanden, müssen wir nun noch einmal aufdröseln, dass es sich explizit um das Arbeitsverhältnis im Methodenlabor handelt und jene Mehrarbeit nicht aus dem anderen Vertrag resultieren. Die Informationen sollen nachgereicht werden; auch wenn das Grundgerüst unserer Klage stabil steht. Das heißt, es sieht gut aus, dass wir in der kommenden Zeit mit unserer Nachforderung der unbezahlten Überstunden Erfolg haben werden. Auf die Frage, ob die Uni an einer Einigung interessiert sei, antwortete die zuständige Anwältin der Rechtsabteilung, dass wir nach Einreichung und Durchsicht der Informationen zum zweiten Arbeitsverhältnis noch einmal reden können. Es bleibt also spannend.
Wir werden die benötigten Nachweise schnellstmöglich erbringen und auf eine außergerichtliche Einigung drängen. Sollte diese nicht eintreten, werden wir weiter Druck machen – gewerkschaftlich, politisch, juristisch. Weitere, ähnlich gelagerte, Fälle aus Methodenlabor sind bereits von uns angestoßen worden.