Güteverhandlungen vorm Arbeitsgericht Gera für drei Kolleg_innen gegen die Uni Jena

Am 11. August vertrat die Bildungssektion der FAU Erfurt/Jena drei Kolleg_innen in Güteverhandlungen vorm Arbeitsgericht Gera gegen die Uni Jena. Sie alle drei sind als studentische Hilfskräfte angestellt – im Methodenlabor der Uni Jena bzw. in der Thulb. Sie sind aufgrund der angeblichen Wissenschaftlichkeit der Tätigkeit entsprechend einer Klausel des Tarifvertrags aus dem Tarifvertrag ausgeschlossen und haben entsprechend dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz auf wenige Monate befristete Verträge. Sie fordern gemeinsam mit der FAU die Eingruppierung in den Tariflohn, eine Entfristung ihrer Verträge und die Nachzahlung des Geldes, das ihnen durch die schlechteren Verträge bisher vorenthalten wurde.

In der Gütverhandlung konnten wir keine Einigung mit der Uni erzielen. Entsprechend wurde für den 21. Februar 2018 ein Kammertermin festgelegt. Dort erwarten wir, dass wir für die Kolleg_innen aus dem Methodenlabor eine dauerhafte Verbesserung ihrer Lage durchsetzen können. Für die Kollegin aus der Thulb hoffen wir bis dahin einen Vergleich mit der Uni, d.h. eine ordentliche Lohnnachzahlung, zu erzielen. Zumindest haben sowohl die Kollegin wie die Vertreterin der Uni das in der Güteverhandlung angekündigt.