erstveröffentlicht auf der Seite der FAU Erfurt/Jena
In der heutigen Güteverhandlung vor dem Arbeitsgericht Gera ist die Friedrich-Schiller-Universität unserer Forderung nachgekommen, einer ehemaligen „studentischen Hilfskraft“ (SHK) Lohn nach TV-L Entgeltgruppe 2 zu zahlen. Die FAU Erfurt/Jena unterstützte die Klageerhebung am 1. Juli 2017 und begleitete die betroffene Person in der Güteverhandlung.
Hintergrund ist die Beschäftigung in der Thüringer Landes- und Universitätsbibliothek (ThULB) als „studentische Hilfskraft“ auf Mindestlohnniveau, womit die Universität auch diesem Lohnabhängigen das Recht auf den Tarifvertrag der Länder (TV-L) verweigerte. Der Universität Jena ist dies möglich, da sie die Tätigkeit – in diesem Fall die Besucher*innen der Sonderlesesäle in der ThULB zu beaufsichtigen – als wissenschaftlich charakterisiert. Auch in diesem Fall hat diese Konstruktion vor Gericht keinen Bestand, sodass die Einordnung als studentische Hilfskraft hinfällig wird. In der heutigen Verhandlung hat die Universität Jena damit abermals indirekt die Aufnahme von als „Studentischen Hilfskräften“ Angestellten in den Tarifvertrag vollzogen, da sie die geforderte Differenz zum Tariflohn (1,91 € pro Stunde) anstandslos bezahlen möchte und die tariflich festgelegte Ausschlussfrist von 6 Monaten bereitwillig akzeptierte.