Uni Jena weigert sich, Lohnforderung in der Thulb zu erfüllen – Klage vorm Arbeitsgericht wird vorbereitet

Am 27. Juni fand ein Treffen der Bildungssektion der FAU Erfurt/Jena und einer „Studentischen Hilfskraft“ (SHK) mit der stellvertretenden Leiterin der Rechtsabteilung der Uni Jena sowie der Leiterin des Sekretariats und der Verwaltung der Thüringer Universitäts- und Landesbibliothek (Thulb) statt. Anlass des Treffen waren die gestellten Forderungen der Hilfskraft:

1. Nachzahlung der Differenz zum Tariflohn für die letzten sechs Monate

2. Entfristung des laufenden Vertrags

3. Eingruppierung in den Tarifvertrag der Länder (TV-L)

Hintergrund der Forderung ist, dass die Aufsichtstätigkeiten in der Universitätsbibliothek keine wissenschaftlichen Tätigkeiten und damit widerrechtlich vom Tarifvertrag ausgeschlossen und befristet sind.

In den ersten beiden Punkte wurde von der Universität Einigungsbereitschaft gezeigt, sofern auf die dritte Forderung verzichtet wird. Dies haben wir abgelehnt, da die dritte Forderung die Kernforderung ist. In vielen Bereichen der Universität wird mittels der Klassifizierung der Tätigkeit als wissenschaftlich und damit der Beschäftigung als Studentische Hilfskraft mit Mindestlohn der TV-L unterlaufen.

Trotz Andeutung seitens der Uni, dass der bald endende befristete Vertrag wohl nicht verlängert werde, sofern eine Klage im Raum stehe, halten wir gemeinsam mit der Betroffenen an der Forderung der Eingruppierung in den Tarifvertrag fest und werden diese gerichtlich durchsetzen. Die Klage wird in den nächsten Tagen bei Gericht eingereicht.

Als FAU-Bildungssektion streiten wir auch mit zwei weiteren Kollegen aus der Thulb um ihre Ansprüche. In einem Fall konnten wir bereits die Lohnnachzahlung (ergibt sich aus der Differenz zum Tariflohn inkl. Jahressonderzahlung) und Entfristung des Vertrages durchsetzen. Die Anschlussforderung nach Eingruppierung in den TV-L wurde bereits gestellt. Eine andere ehemalige Thulb-Hilfskraft hat noch eine Forderung nach Lohnnachzahlung (auch hier die Differenz zum Tariflohn) offen. Am 12. Juli wird es vorm Arbeitsgericht in Gera zur Güteverhandlung kommen.